Verhaltenskodex

VERHALTENSKODEX DER GESELLSCHAFT Alfa print, GmbH

Präambel

Die Druckerei Alfa print, s.r.o. wurde 1995 mit Ausrichtung auf die Erbringung von Dienstleistungen in der polygraphischen Industrie gegründet. Dieses Vorhaben geht konkret durch den Druck von Zeitungen, Zeitschriften, Katalogen, Büchern, Schreibwaren, in Erfüllung.

Unsere Gesellschaft strebt nach ihren Zielen unter Beachtung von ethischen Grundregeln und korrekten Beziehungen, die in diesem Verhaltenskodex angeführt sind. Der Verhaltenskodex soll insbesondere als firmeninternes Handbuch dienen, das für alle unsere Angestellten bindend ist. Er stellt die Bemühung und den Entschluss dar, nach den höchsten gesellschaftlichen und unternehmerischen Verhaltensprinzipien sowie gültigen Rechtsvorschriften zu arbeiten und sich richten. Der Verhaltenskodex bezieht sich ohne Unterschied auf alle Angestellten der Gesellschaft. Dessen Beachtung und Einhaltung durch alle Mitarbeiter ist unerlässliche Voraussetzung der Erhöhung der Arbeitsqualität, der offenen und redlichen Kommunikation, und jeder Angestellte beachtet ihn. Die Verletzung von Verhaltenskodex kann zur Verletzung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs und zu der anschließenden Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit den Mitarbeitern führen.

Der Verhaltenskodex der Gesellschaft Alfa print s.r.o. drückt unsere Absicht aus, die gesellschaftliche Verantwortung für unsere sämtlichen Aktivitäten zu übernehmen. Zugleich deklariert er unsere Anstrengung, ein Unternehmen zu sein, das stets in Übereinstimmung mit dem Gesetz und Ethik handelt, das ein zuverläßliger, verantwortungsbewußter und vertrauenswürdiger Geschäftspartner ist.

Der Verhaltenskodex stellt eine Zusammenstellung der Grundsätze dar, die die Grundwerte der Organisationskultur und Tendierung der Firma ausdrücken. Es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Dokument.

Der Verhaltenskodex wurde nach Erwägung nachstehender Gründe erarbeitet:

unerwünschte Praktiken zu vermeiden, die einen Rückgang an Interessen für die Gesellschaft zur Folge haben

die Politik der Firma in heiklen Fragestellungen zu klären

die innerbetriebliche Disziplin zu verstärken

unsere Angestellten durch die Verstärkung deren Wissens positiv zu motivieren, dass sie in einem Milieu arbeiten, in dem für jeden klare Verhaltensmaßregeln gelten.

1. Ziel und Bedeutung des Verhaltenskodex

1.1. Der Verhaltenskodex der Gesellschaft Alfa print s.r.o. ist ein offizielles Firmendokument von strategischer Bedeutung. Er stellt eine Zusammenfassung von Prinzipien, Normen und Regeln dar, die für jeden Mitarbeiter der Gesellschaft bindend sind, unabhängig davon, welche Funktion übt er aus, sowie auch für alle, die im Namen der Gesellschaft auftreten.
1.2. Dem Verhaltenskodex der Gesellschaft Alfa print s.r.o. liegen ethische Prinzipien – Verantwortlichkeit, Wahrnehmung der menschlichen Würde, Redlichkeit, Toleranz und Verpflichtung zugrunde.
1.3. Das Ziel des Verhaltenskodex ist es, das Verhalten von allen Mitarbeitern in der Gesellschaft in Übereinstimmung mit ethischen Verhaltensnormen zu regulieren, um auf die höhere Stufe der Moralstandards in der Unternehmenskultur voranzukommen und um zu erreichen, dass sie eine dauerhaft anerkannte und vertrauenswürdige Gesellschaft wird. Das Ziel des Verhaltenskodexes ist es, eine positive Beziehung der Mitarbeiter zur Gesellschaft aufzubauen.

2. Allgemeine Verpflichtungen

2.1. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. beachtet in ihren Aktivitäten konsequent alle auf dem Gebiet der Slowakischen Republik und der Europäischen Union geltenden Gesetzesbestimmungen.
2.2. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. urteilt die Korruption in jeder Form ab und verübt sie nicht, beachtet die Regel für den öffentlichen Wettbewerb und unterstützt das korrekte Unternehmensmilieu.
2.3. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. unterstützt finanziell sowie auf eine andere Weise keine politische Partei.
2.4. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. achtet in ihrer Tätigkeit auf die Offenheit und Transparenz. Sie baut und pflegt korrekte Beziehungen. Beim Bedarf informiert sie die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit, wobei sie wahrheitstreue und unverzerrte Informationen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs gewährt.

3. Verpflichtungen gegenüber den Klienten

3.1 Die langfristige Zufriedenheit unserer Klienten ist das Ziel und die wichtigste Aufgabe. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen unsere Dienstleistungen und Waren hochwertig und zum angemeßenen Preis sein und auf Ethik der Mitarbeiter beruhen.
3.2. Jeder der Mitarbeiter muss bei jeglicher Tätigkeit darauf Bedacht nehmen, dass unsere Gesellschaft kundenorientiert ist. Daher muss sie im Verhältnis zu Klienten stets aus der gebührenden Achtung ausgehen und alles für die Zufriedenheit des Kunden mit den Dienstleistungen tun.
3.3. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich um das Vertrauen des Klienten einzusetzen und niemand darf mit diesem Vertrauen hasardieren. Daher verhält sich zum Klienten stets professionell, höflich, redlich und entgegenkommend.
3.4. Sollte es aus irgendwelchem Grund nicht möglich sein, einen Wunsch des Klienten zu erfüllen oder die gefragte Dienstleistung nicht zu erbringen oder den Termin nicht einzuhalten, informieren wir den Klienten schnellstmöglich und suchen nach einer annehmbaren Lösung.
3.5. Wir sind uns bewusst, dass der Klient nicht dermaßen über Fachkenntnisse und technische Fertigkeiten wie der Mitarbeiter der Gesellschaft verfügt. Seine Position wird dennoch nie mißbraucht. In dem Fall, wenn das Verhalten des Klienten gegenüber dem Mitarbeiter vulgär und beleidigend ist, ist der Mitarbeiter berechtigt, ihn um Beendigung der Kommunikation zu ersuchen und die entstandene Situation mittels seines Vorgesetzten zu regeln.
3.6. Wir achten auf den Schutz des Vermögens des Klienten, seine Rechte und sein Renommee. Wir verpflichten uns zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Informationen über den Stand der Aufträge des Klienten sowie anderen Sachverhalten, die uns bei der Arbeitsausübung zur Kenntnis gelangen sind.

4. Verpflichtung gegenüber Geschäftspartnern und Investoren

4.1. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. bestrebt daran, den Ruf einer zuverlässigen und glaubwürdigen Gesellschaft im unternehmerischen Umkreis und in der Öffentlichkeit zu erlangen und zu erhalten. Daher verhält sie sich zu ihren Geschäftspartnern und Investoren stets korrekt, offen und redlich.
4.2. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. gewährt ihren Geschäftspartnern und Investoren stets wahrhaftige Informationen über ihre unternehmerische Aktivitäten und Vorhaben, die zum Vertragsabschluss notwendig sind. Die Wahrhaftigkeit und Korrektheit wird ebenfalls von den Geschäftspartnern erwartet.
4.3. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. hält die Informationen über den wirtschaftlichen Stand der Aufträge des Abnehmers und über Vorhaben ihrer Geschäftspartner sowie auch der Gesellschaft Alfa print s.r.o. für vertraulich.
4.4. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. verpflichtet sich im Verhältnis zu ihren Geschäftspartnern und Investoren, alle abgeschlossenen Verträge einzuhalten. Sollten jedoch unvorhergesehene Umstände eintreten, die die Erfüllung der Vertragsbestimmungen verhindern, informiert sie hiervon schnellstmöglich ihren Geschäftspartner und sucht nach einer Lösung, die beiderseits annehmbar wäre.

5. Verpflichtung gegenüber eigenen Mitarbeitern

5.1. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. hält das Arbeitsgesetzbuch der SR und alle auf dem Gebiet der Slowakischen Republik im Arbeitsbereich geltenden verbindlichen Bestimmungen konsequent ein.
5.2. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. ist sich bewusst, dass ihre Weiterentwicklung vom Fachwissen, Redlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Loyalität der Mitarbeiter abhängig ist. Sie achtet jeden ihren Mitarbeiter, der die vorgenannten Eigenschaften erweist, und achtet darauf, dass optimale Bedingungen für die fachliche Entwicklung für alle und würdevolle Bedingungen für die Arbeit geschaffen werden.
5.3. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. verpflichtet sich, die Diskriminierung bei der Einstellung, Belohnung, Beförderung oder Freistellung der Arbeitnehmer in jeglicher Form zu vermeiden.
5.4. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. achtet darauf, dass das System der Belohnung der Arbeitnehmer fachlich und gerecht wird.
5.5. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. beachtet bei der Freistellung der Mitarbeiter das gesetzliche Verfahren und achtet darauf, dass der Beschäftigtenabbau in der Gesellschaft korrekt abläuft.
5.6. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. hält alle Vorschriften für den Gesundheitsschutz und Arbeitsicherheit konsequent ein. Zugleich fordert sie von jedem Mitarbeiter die ausnahmslose Beachtung der Sicherheitsvorschriften und –Normen, und dass er mit seinem Verhalten sich selbst sowie keine Mitarbeiter und Klienten gefährdet, an.
5.7. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. hält den Alkoholgenuss sowie Betäubungsmittel während der Arbeitszeit oder vor Arbeitsantritt für unzulässig. Das Rauchen während der Arbeitszaeit ist nur in dazu vorgesehenen Stellen innerhalb der abgegrenzten Pausen erlaubt.
5.9. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. gewährleistet, dass niemand diskriminiert wird, sofern er die Leitung oder beauftragte Sektionen des Unternehmens über sittenwidrigen sowie unrechtmäßigen Aktivitäten, die in der Gesellschaft vorgekommen sind, informiert.
5.10. Die Gesellschaft Alfa print s.r.o. erkent das Anrecht der Mitarbeiter auf die Entstehung der Beschäftigungsorganisationen an und verpflichtet sich, eine korrekte partnerische Beziehung mit den Vertretern der Mitarbeiter zu unterhalten.

6. Verpflichtung der Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft

6.1. Jeder Mitarbeiter wendet neben der Ausübung seines Berufs höchste Mühe auf die persönliche Fortbildung, Weiterentwicklung in der Arbeit auf, passt sich an den Fortschritt und Entwicklung der Gesellschaft im Umfang seiner Verpflichtungen im Sinne des Arbeitsgesetzbuchs ein.
6.2. Jeder Mitarbeiter ist zugleich auch ihr Repräsentant, daher handelt er im Kundenverkehr und in Geschäftsverhandlungen so, dass er das Vermögen und den guten Ruf der Gesellschaft nicht beeinträchtigt.
6.3. Jeder Mitarbeiter muss loyal gegenüber der Gesellschaft sein. In der Öffentlichkeit gewährt er nur solche Informationen, die öffentlich zugänglich sind. Keinesfalls sollte es passieren, dass der Mitarbeiter das Management oder einzelne Mitarbeiter in üble Nachrede bringt oder innterne Informationen vor Klienten oder anderen Menschen verbreiten.
6.4. Jeder Mitarbeiter wendet die höchste Mühe auf, um alle Probleme und Konflikte innerhalb der Gesellschaft gelöst werden und nicht in die Öffentlichkeit gebracht werden.
6.5. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, den Interessenkonflikt zu vermeiden. Der Interessenkonflikt entsteht, wenn sich private Aktivitäten des Mitarbeiters oder dessen nahestehenden Personen auf seine Arbeitstätigkeiten negativ auswirken und die Interessen der Gesellschaft gefährden.
6.6. Sollte ein Interessenkonflikt entstehen oder wenn ein Mitarbeiter Zweifel hat, ob er den Interessenkonflikt verursacht, legt er einen schriftlichen Antrag auf die Lösung dem Geschäftsführer der Gesellschaft vor.
6.7. Die Mitarbeiter schützen das Vermögen der Gesellschaft und nutzen es nicht zu privaten Zwecken. Bei der Nutzung von firmeneigenen Telefonanlagen, Handys, Fahrzeugen, Computern usw. achten sie auf die Einhaltung der betriebsinternen Vorschriften. Die Arbeitszeit nutzen die Mitarbeiter weder zur Erledigung privater Angelegenheiten noch zu verschiedensartige Vergnügung.
6.8. Keiner der Mitarbeiter darf auf Computern die Software verwenden, die nicht legal angekauft wurde.
6.9. Jeder Mitarbeiter hat Stillschweigen über interne Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bewahren.
6.10. Die Mitarbeiter dürfen Bestechungen weder gewähren noch annehmen. Sie vermeiden solche Situationen, die sie gegenüber einer Person oder Firma zur Erfüllung von Wünschen zu Lasten der Gesellschaft verpflichten würden. Es ist gestatten, nur Firmengeschenke, bestimmte zur Repräsentierung der Gesellschaft, zu verschenken. Ein Geschenk, mit Ausschließung eines finanziellen Geschenks, von anderen darf nur entgegengenommen werden, wenn dieses Geschenk den Beschenkten nicht zu etwas verpflichtet und den Wert von 40 € nicht übersteigt. Sollte das Geschenk den genannten Betrag übersteigen, hat der Beschenkte das Geschenk dem Vorgesetzten zu melden. Diese Geschenke werden erfasst, werden in der Personalabteilung aufbewart und ihrem Wesen entsprechend wird deren Verwendung vorgeschlagen.
6.11. Wenn sich ein Mitarbeiter in einer politischen Partei oder Bewegung engagiert, tut er es als Privatperson, und nicht als Mitarbeiter der Gesellschaft. Private politische Aktivitäten, sowie verschiedene Formen der Geschäftstätigkeit dürfen in Geschäftsräumen der Gesellschaft nicht ausgeübt werden.
6.12. Sollte ein Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) die Zuneigung zum anderen oder gleichen Geschlecht zeigen und aufbauen, d.h. zum Mitarbeiter der Gesellschaft, wird dies als Verletzung des Verhaltenskodex betrachtet.

7. Ethik der Kommunikation

7.1. Jeder Mitarbeiter der Gesellschaft geht bei der Kommunikation mit seinen Mitarbeitern und Klienten aus der Beachtung der menschlichen Würde des anderen Menschen, Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Verbots jeglicher Diskriminierung, aus.
7.2. Jeder Mitarbeiter achtet darauf, dass er mit den Mitarbeitern und Klienten tolerant, anständig und redlich kommuniziert.
7.3. Es ist keine Form der körperlichen und psychischen Belästigung einschließlich sexuellen Belästigung, Demütigung sowie Verleumdung zulässig.
7.4. Jeder Mitarbeiter verhält sich so, dass er keine Konflikte auf dem Arbeitsort stiftet, gegebenenfalls dass er sie vemeidet. Sollte doch ein Problem oder Konflikt in zwischenmenschlichen Beziehungen entstehen, soll er alle Mühe aufwenden, um diesen gültich und zivilisiert beizulegen.
7.5. Jeder Mitarbeiter vermeidet Konflikte mit Klienten, sollte dennoch ein Problem in der Kommunikation mit dem Klienten entstehen und kann er ihn selbst nicht lösen, hat er sofort seinen Vorgesetzten um die Mitwirkung zu ersuchen.
7.6. Jeder Mitarbeiter bemüht sich, den guten Ruf der Gesellschaft und ihre Interessen wahrzunehmen. Die Angestellten bereichern sich nicht zum Schaden der Gesellschaft. Sie schützen das geistige und materielle Eigentum der Firma. Sie nutzen es ausschließlich zu Arbeitszwecken, sofern schriftlich nicht anders festgelegt ist.

8. Verbindlichkeit des Verhaltenskodex

8.1. Der Verhaltenskodex ist für jeden Mitarbeiter der Gesellschaft bindend, unabhängig von der Größe und Form seiner Beschäftigung, sowie für alle, die die Gesellschaft repräsentieren oder in ihrem Namen auftreten.
8.2. Jeder Mitarbeiter hat sich so zu verhalten, damit er die Verletzung des Verhaltenskodex vermeiden wird.
8.3. Jeder Mitarbeiter, der über die Verletzung des Verhaltenskodex die Kenntnis erlangt hat, ist verpflichtet, dessen Verletzung dem direkten Vorgesetzten oder dem höchsten Vorgesetzten oder dem mit der Beilegung der ethischen Angelegenheiten beauftragten Mitarbeiter zu melden. Die Meldung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen.
8.4. Derjenige, der die Verletzung des Verhaltenskodex gemeldet hat, wird keinesfalls sanktioniert werden. Derjenige, der absichtlich eine arglistige Meldung über die Verletzung des Verhaltenskodex mit der Absicht, den Namen eines anderen Menschen zu beeinträchtigen, abgegeben hat, wird für den Verletzer des Verhaltenskodex gehalten.
8.5. Wenn die mit der Beilegung der ethischen Angelegenheiten beauftragte Person eine Information über die Verletzung des Verhaltenskodex erhält, ist sie verpflichtet, sich mit dieser Mitteilung schnellstmöglich zu befassen und einschlägige Schritte zu unternehmen, um die Situation anständig zu lösen.
8.6. Die Verletzung des Verhaltenskodex wird entsprechend dem Belang der Verletzung durch morale Sanktionen, gegebenenfalls durch eine andere Art von Sanktionen im Sinne der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs, belegt.
8.7. Beim Eintritt jeglicher Mißverständnisse oder Unklarheiten oder Fragestellungen hinsichtlich der Funktionierung des Verhaltenskodex kann man sich an die mit der Beilegung der ethischen Angelegenheiten beauftragte Person wenden. Diese Person ist einer der Geschäftsführer der Gesellschaft ggf. eine von ihm bestimmte Person.
8.8. Der Verhaltenskodex wird am 01. 03. 2014 gültig und wirksam.
8.9. Der Verhaltenskodex kann jederzeit geändert und ergänzt werden. Zur Änderungen und Ergänzung des Kodex sind die Geschäftsführer der Gesellschaft befugt, auch auf Anlass anderer Personen.

Begriffsklärung

Diskriminierung in arbeitsrechtlichen Verhältnissen

Unter der Diskriminierung in Arbeitsverhältnissen wird die Benachteiligung des Arbeitnehmers oder einer Gruppe von Mitarbeitern bei der der Einstellung, Belohnung, Beförderung, Entlassung oder einer anderen Arbeitstätigkeit, auf Grund von Eigenschaften (beispielsweise Geschlecht, Alter, Familienstand, sexuelle Orientierung, Nationalität, politische Ansicht, Konfession, aber auch Gesundheitszustand usw.), die für die Arbeitsleistung nicht relevant sind, verstanden. Frauen und Männer haben Anrecht auf den gleichen Umgang, wass den Zugang zur Beschäftigung, Belohnung und Arbeitsbeförderung, Fachausbildung und Arbeitsbedingungen betrifft. Für Frauen werden Arbeitsbedingungen mit Bedachtnahme auf ihre physiologischen Voraussetzungen und mit Bedachtnahme auf ihre gesellschaftliche Funktion in der Mutterschaft, und für Frauen und Männer unter Bedachtnahme auf ihre Familienpflichten bei der Kindererziehung und –Pflege, verschaffen. Diese Rechte stehen ihnen ohne jegliche Einschränkungen und direkte sowie indirekte Diskriminierung zu.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex ist ein der häufigsten Instrumente für die Umsetzung der Verhaltensmaßregeln ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte. Der Verhaltenskodex erfüllt mehrere Funktionen:

a) setzt Regeln für das Verhalten der Mitarbeiter,
b) hilft den Mitarbeitern, das ungesetzliche und sittenwidrige Verhalten zu vermeiden,
c) lernt alle in der Gesellschaft, wie das eigene morale Verhalten und das Verhalten anderer Menschen zu reflektieren,
d) entwickelt die morale Überlegung,
e) gewährt jedem in der Gesellschaft eine Garantie, dass die anderen sich ihm gegenüber in Übereinstimmung mit den gesetzten moralen Standarden verhalten müssen,
f) hilft die Konflikte und morale Situationen am Arbeitsplatz zu lösen,
g) leistet Gewähr den Klienten, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit, dass es der Gesellschaft am ethischen Verhalten liegt und dass sie ein zuverläsliger Partner ist.

Es ist sehr wichtig, dass alle in der Gesellschaft den Verhaltenskodex beachten, auch diejenigen, die in ihrem Namen auftreten. Dem Verhaltenskodex liegt die Idee zugrunde, dass sich das morale Denken der Angestellten ändern kann, dass es nicht einmalig für ewig gegeben ist. Dessen Änderung kann jedoch auch sowohl zum schlechteren, als auch zum besseren führen. Der Verhaltenskodex ist einer der Instrumente, das bei der Schaffung und Erhaltung des höheren moralen Verhaltensstandards in der Gesellschaft behilflich ist.

Interessenkonflikt

Es handelt sich um jegliche Situation, wenn private Aktivitäten des Mitarbeiters oder dessen nahestehenden Personen die Interessen der Gesellschaft gefährden. Als Interessenkonflikt wird im Verhaltenskodex beispielsweise die unternehmerische Tätigkeit betrachtet, in Rahmen deren der Mitarbeiter die Tätigkeit ohne schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers ausübt. Die Mitarbeiter dürfen sich nicht den Tätigkeiten anschließen, die Interessenkonflikt darstellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über die Tatsache zu informieren, dass sein Familienangehörige ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber / Inhaber eines Konkurrenzunternehmens oder eines Unternehmens mit ähnlichem Unternehmensgegenstand ist.

Korruption

Unter Korruption wird solches Verhalten verstanden, wenn jemand einen Auftragserteilung, Arbeit, schnelle Erledigung seines Antrags u.ä. erhofft, nicht auf Grund von öffentlich festgelegten Regeln, also seinen Qualitäten, sondern dank dem, dass er einer Person, die in seiner Sache zu entscheiden hat, heimlich einen Geldbetrag oder einen anderen Vorteil oder Dienstleistung erbracht hat. Die Korruption begehen beide Seiten, die auf diese Weise die gegebenen Regeln umgehen und die die anderen Teilnehmer des Wettbewerbs benachteiligen.

Verleumdung

Im Verhaltenskodex wird unter der Verleumdung die Verbreitung von Informationen über eine Person (oder einer Gruppe von Personen) verstanden, die tatsächlich wahrhaft, halbwahrhaft oder völlig unwahr sein können, zum Zweck der Beeinträchtigung des Namens dieser Person oder ihres guten Rufs. Die Verleumdung begehen sowohl derjenige, der über eine andere Person zwar wahrhaftige Informationen ausspricht, dennoch in Form der verbalen oder nonverbalen Kommunikation derart, dass die genannte Person als unglaubwürdig erscheint.

Sexuelle Belästigung

Unter der sexuellen Belästigung wird ein Verhalten mit dem sexuellen Inhalt oder Unterton verstanden, den sich die andere Partei nicht wünscht. Für die sexuelle Belästigung wird im Verhaltenskodex der Gesellschaft Alfa print s.r.o. die direkten sexuellen Anträge, jegliche Anspielungen auf das sexuelle Leben des anderen Mitarbeiters, Witze mit erotischem Inhalt, jegliche Berührungen anderer Personen, wenn diese unerwünscht sind oder sie beleidigen oder diese für sie psychisch und körperlich unangenehm sind. Ungeeignetes Verhalten sexueller Art oder sonstiges sexuell motiviertes Verhalten, das die Würde der Frauen und Männer bei der Arbeit betreffen, einschließlich Verhalten der Vorgesetzten und Mitarbeiter, sind unannehmbar und verboten. Die Belästigung ist derartiges Verhalten, infolge dessen es zur Abschreckung, Beschämung, Demütigung, Erniedrigung sowie Beleidigung der natürlichen Person kommen kann und dessen Absicht oder dessen Folge auch der Eingriff in die Freiheit oder Menschenwürde ist oder sein kann.

Arbeitssicherheit

Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, alle Sicherheitsregel unserer Gesellschaft sowie die durch die slowakische Rechtsvorschriften gesetzten Sicherheitsregeln einzuhalten. Die Gesellschaft stellt die Einschulung ihrer Mitarbeiter sicher und erwartet die Beachtung sämtlicher Anordnungen. Die Verletzung der Regel wird für die Verletzung der Arbeitsdisziplin gehalten.

Umwelt

Die Umweltfreundlichkeit betrifft die Verantwortung jedes von uns. Die Mitarbeiter arbeiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Anordnungen betreffend des Umweltschutzes.

Konkurrenz

Wir akzeptieren die Gesetze, mit denen die Konkurrenzbeziehungen geregelt werden. Wir verhalten uns der Konkurrenz gegenüber redlich, in Übereinstimmung mit guten Sitten für das Wettbewerb und im Interesse des guten Rufs der gesamten Branche. Wir akzeptieren den guten Ruf der Konkurrenz, mit allen Konkurrenten handeln wir als mit gleichgestellten Subjekten.

Schutz der Kundenbezogenen Daten

Alle Mitarbeiter achten darauf, dass durch die Verwendung der Datenbanken und Adresslisten der Klienten kein Schaden den Verbrauchern der Gesellschaft herbeigeführt wird und deren Nutzung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Mitarbeiter arbeiten im Bereich Personendatenschutz im Umfang, der mit dem gültigen Personendatenschutzgesetz festgesetzt ist.

Arbeit mit Daten und Datenübertragung

Bei der Arbeit mit Daten ist es verboten, diese Daten ( mit Ausnahme der befugten Nutzer und Angestellten von Alfa print s.r.o. ) anderen Personen zur Verfügung zu stellen, die Daten von jeglicher Form für private Zwecke auszunutzen, sie an die anderen Anlagen- USB Schlüssel herunterzuladen oder per E-Mail weiterzuleiten. Das Herunterladen eines Dokuments an den USB-Schlüssel darf der Angestellte nur aufgrund der schriftlichen Bewilligung seines Vergestellten, wo auch sein Zweck angeführt ist, auszuüben.

Ausnutzung von Programmen / Softvers

Während der Arbeitszeit ist das Ausnutzen von Internet, Arbeitsprogrammen und anderer Dienstleistungen als auch das Benutzen von anderen Programmen für private Zwecke verboten. Diese Regel ist auch vor und nach der Arbeitszeit gültig.

Es geht z.B. um die Programme :

a/ You tube – Verwendung verboten
b/ Chat – Verwendung verboten, erlaubt nur mit Zustimmung des Leiters
c/ Spiele jeder Art – Verwendung verboten

Skype

Skype von dem zuständigen PC kann nur für die Arbeitszwecke verwendet werden.

Theorie der gesellschaftlichen Verantwortung

Es handelt sich um die Theorie in der unternehmerischen Ethik, gemäß der sich das Unternehmen seiner Gebundenheit mit ihren Mitarbeitern, Klienten, Geschäftspartnern, Staat, Region, Konkurrenz u.ä., bewusst ist. Also mit allen Gruppen, die seine Tätigkeit beeinflussen und auf die es ebenfalls mit seiner Tätigkeit Einfluss nimmt. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass es gegenüber diesen Gruppen eine gesellschaftliche Verantwortung hat und sich dazu öffentlich meldet.

Unternehmen als Bürger

Eine der Theorien der unternehmerischen Ethik, gemäß der sich das Unternehmen seiner Verankerung in der Gesellschaft bewusst ist. Das Unternehmen tritt einerseits aus und verhält sich als verantwortlicher Bürger einer demokratischen und rechtlichen Gesellschaft, und andererseits ist es selbst eine demokratische Gesellschaft und verhält sich zu seinen Mitarbeitern als zu freien Bürgern.

Ethischer Rat der Gesellschaft

Der ethische Rat wird als eine Institution bestellt, deren Mitglieder auch Geschäftsführer der Gesellschaft und Vertreter der Mitarbeiter sind, und deren Aufgabe ist, sich mit der Lösung von ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Herstellungs-, Handels- und Unternehmenstätigkeit der Druckerei Alfa print zu befassen. Der ethische Rat der Gesellschaft ist ein Beirat, dessen Entscheidungen und Leistungen die Form von Empfehlungen haben.

Fazit

Mit dem Tag der rechtlichen Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der Gesellschaft, bzw. durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex wird die morale Verpflichtung des Arbeitnehmers begründet, die mit diesem Verhaltenskodex gesetzten Regel zu beachten und sein Verhalten während die Dauer der Arbeitsausübung für die Gesellschaft danach zu richten. Auf Grundlage dieser moralen Verpflichtung übernimmt der Arbeitnehmer die Verantwortung, diese ethische Verhaltensnorm zu beachten und die Gesellschaft ist berechtigt, solches Verhalten vom Arbeitnehmer zu verlangen.

In Martin am 28. Februar 2014